Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Backoffice-, Verwaltungs- und buchhalterische Dienstleistungen (inkl. Lohn- und Gehaltsabrechnung)
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen [Firmenname, Rechtsform, Anschrift], nachfolgend Auftragnehmer, und ihren Kunden, nachfolgend Auftraggeber.
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
(3) Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand des Vertrages sind organisatorische, administrative und buchhalterische Dienstleistungen, insbesondere:
- Backoffice- und Verwaltungsleistungen
- Unterstützung bei Gewerbeanmeldungen und behördlichen Vorgängen (organisatorisch)
- Bereitstellung einer Geschäftsadresse (sofern vereinbart)
- Post-, Scan- und Weiterleitungsservice (sofern vereinbart)
- Buchhalterische Tätigkeiten nach § 6 Abs. 3 und 4 StBerG
- Laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung (sofern vereinbart)
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Paket, Auftrag oder der Leistungsbeschreibung.
§ 3 Abgrenzung – Keine Rechts- oder Steuerberatung
(1) Der Auftragnehmer erbringt keine Rechtsberatung und keine Steuerberatung.
(2) Insbesondere nicht geschuldet sind:
- steuerliche oder rechtliche Würdigung von Sachverhalten
- Erstellung oder Abgabe von Steuererklärungen
- Umsatzsteuervoranmeldungen und sonstige Steueranmeldungen
- Jahresabschlüsse, Gewinnermittlungen oder Bilanzen
- steuerliche Gestaltungs- oder Optimierungsberatung
- Rechtsdienstleistungen im Sinne des RDG
(3) Die fachliche und rechtliche Verantwortung verbleibt vollständig beim Auftraggeber bzw. bei dessen Steuerberater und/oder sonstigen zur Beratung befugten Stellen.
§ 4 Buchhalterische Leistungen gemäß § 6 Abs. 3 und 4 StBerG
(1) Der Auftragnehmer erbringt buchhalterische Tätigkeiten im gesetzlich zulässigen Umfang gemäß § 6 Abs. 3 und 4 Steuerberatungsgesetz (StBerG).
(2) Zulässig sind insbesondere:
- Entgegennahme, Sortierung, Digitalisierung und Archivierung von Belegen (mechanische Arbeiten)
- Buchen laufender Geschäftsvorfälle
- Laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung (sofern beauftragt)
- Technische Erfassung und Aufbereitung von Buchhaltungsdaten
- Arbeiten nach Vorgaben des Auftraggebers oder dessen Steuerberaters
- Nutzung von Buchhaltungssoftware und Schnittstellen
- Übergabe der Unterlagen/Daten an den Steuerberater
(3) Die Leistungen erfolgen ohne steuerliche Beratung oder steuerliche Würdigung. Eine Prüfung der steuerlichen Richtigkeit oder Zulässigkeit erfolgt nicht.
§ 5 Lohn- und Gehaltsabrechnung
(1) Sofern vereinbart, führt der Auftragnehmer die laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung als buchhalterische Tätigkeit gemäß § 6 Abs. 4 StBerG nach den vom Auftraggeber bereitgestellten Vorgaben und Informationen durch.
(2) Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtzeitigkeit der bereitgestellten Daten verantwortlich (insbesondere Arbeitsverträge, Lohnarten, Stunden, Fehlzeiten, Ein- und Austritte, Änderungen, Bescheinigungen, Krankenkassen- und SV-Daten).
(3) Die Verantwortung für arbeitsrechtliche, sozialversicherungsrechtliche und steuerliche Einordnung sowie für Meldungen/Erklärungen, die einer besonderen Befugnis bedürfen, verbleibt beim Auftraggeber bzw. dessen Steuerberater/Lohnbüro/sonstigen befugten Stellen.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur Leistungserbringung erforderlichen Angaben und Unterlagen vollständig, korrekt und rechtzeitig bereitzustellen.
(2) Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer unverzüglich über Änderungen, die für die Leistungserbringung relevant sind (z. B. Unternehmensdaten, Bankverbindung, Anschrift, Ansprechpartner, Tätigkeitsänderungen, Mitarbeiterdaten).
(3) Verzögerungen oder Mehrkosten aufgrund fehlender, verspäteter oder unrichtiger Angaben/Unterlagen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
§ 7 Geschäftsadresse, Post- und Scanservice (sofern vereinbart)
(1) Sofern eine Geschäftsadresse vereinbart ist, darf diese ausschließlich als Geschäftsanschrift im geschäftlichen Verkehr genutzt werden. Die konkrete zulässige Nutzung ergibt sich aus dem Vertrag/Produkt.
(2) Eine Nutzung als Sitz, Wohnsitz oder Scheinsitz ist ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart und rechtlich zulässig.
(3) Postannahme, Weiterleitung und ggf. Scanservice erfolgen nur nach gesonderter Vollmacht. Für Scanservice/Postöffnung wird zusätzlich eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) geschlossen, soweit erforderlich.
(4) Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen, Verlust oder Fehlleistungen von Zustelldiensten oder sonstigen Dritten, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Auftragnehmers vorliegt.
§ 8 Vergütung, Abrechnung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Paket, der Preisliste oder dem individuellen Angebot.
(2) Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich monatlich im Voraus, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
(3) Mehrleistungen außerhalb des Pakets werden gesondert nach vereinbartem Stundensatz oder Preisliste berechnet.
(4) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
§ 9 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Keine Haftung besteht für Entscheidungen von Behörden/Finanzämtern, für steuerliche oder rechtliche Folgen, für entgangenen Gewinn sowie für mittelbare Schäden und Folgeschäden, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Der Auftraggeber bleibt für die inhaltliche Richtigkeit der von ihm gelieferten Angaben verantwortlich.
§ 10 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Paket/Vertrag. Sofern nicht abweichend vereinbart, verlängert sich ein laufender Vertrag jeweils um einen weiteren Abrechnungsmonat.
(2) Beide Parteien können den Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende kündigen, sofern keine abweichende Frist schriftlich vereinbart ist.
(3) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 11 Datenschutz und Vertraulichkeit
(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze (insbesondere DSGVO).
(2) Sofern der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, wird eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) geschlossen, soweit erforderlich.
(3) Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich zu behandeln.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.


