1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen CUBE Backoffice UG (haftungsbeschränkt) i.G. (nachfolgend „CUBE Backoffice“) und ihren Kunden. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, CUBE Backoffice stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Leistungsgegenstand
CUBE Backoffice erbringt operative Dienstleistungen im Backoffice, insbesondere administrative, organisatorische und unterstützende Tätigkeiten. Eine rechtliche, steuerliche oder sonstige beratende Tätigkeit ist nicht Gegenstand der Leistungen. Ein bestimmter Erfolg wird nicht geschuldet.
3. Vertragsschluss
Der Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots von CUBE Backoffice oder durch Buchung eines Leistungspakets durch den Kunden zustande.
4. Leistungsumfang und Durchführung
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweils gebuchten Leistungspaket. Die Leistungserbringung erfolgt flexibel und ist nicht an feste Zeiten gebunden. CUBE Backoffice behält sich vor, interne Zeitfenster zur Bearbeitung einzuplanen. Die erbrachten Leistungen werden mittels Zeiterfassung dokumentiert.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung erfolgt auf monatlicher Basis im Voraus. Rechnungen sind sofort nach Zugang ohne Abzug fällig. Die Leistungserbringung beginnt erst nach vollständigem Zahlungseingang. Bei Zahlungsverzug ist CUBE Backoffice berechtigt, die Leistungserbringung unverzüglich einzustellen, ohne dass hieraus Ansprüche des Kunden entstehen.
6. Laufzeit und Kündigung
Verträge werden auf unbestimmte Zeit geschlossen und können von beiden Parteien mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag jeweils um einen weiteren Monat.
7. Nicht genutzte Leistungen
Nicht in Anspruch genommene Stunden oder Leistungen innerhalb eines Abrechnungszeitraums verfallen ersatzlos. Eine Übertragung auf Folgemonate sowie eine Rückerstattung sind ausgeschlossen.
8. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und vollständig bereitzustellen. Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch unzureichende Mitwirkung entstehen, gehen nicht zu Lasten von CUBE Backoffice.
9. Einsatz von Mitarbeitern und Dritten
CUBE Backoffice ist berechtigt, zur Leistungserbringung Mitarbeiter sowie beauftragte Dritte einzusetzen. Diese handeln im Namen und Auftrag von CUBE Backoffice. Etwaige durch den Kunden erteilte Vollmachten gelten auch gegenüber diesen Personen.
10. Haftung
CUBE Backoffice haftet ausschließlich für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Die Haftung ist der Höhe nach auf den jeweiligen Auftragswert des betroffenen Monats begrenzt. Eine Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, Datenverlust oder Betriebsunterbrechungen, ist ausgeschlossen.
11. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
12. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz von CUBE Backoffice, sofern der Kunde Kaufmann ist.
13. Zahlungsverzug und Mahnwesen
Rechnungen sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Kunde gerät spätestens mit Ablauf des Fälligkeitstages automatisch in Verzug, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf.
CUBE Backoffice führt ein automatisiertes Mahnverfahren durch:
- 1. Zahlungserinnerung: 2 Tage nach Fälligkeit
- 2. Zahlungserinnerung: 4 Tage nach Fälligkeit
- Mahnung: 7 Tage nach Fälligkeit
CUBE Backoffice ist berechtigt, ab Eintritt des Verzugs Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie angemessene Mahngebühren zu erheben. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
Während des Zahlungsverzugs ist CUBE Backoffice berechtigt, die Leistungserbringung jederzeit auszusetzen oder vollständig einzustellen. Ein Anspruch auf Nachholung der ausgefallenen Leistungen besteht nicht.


